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Die Säulen des Ju Jitsu / Jiu Jitsu
Etikette
1.Säule
Der erzieherische Wert des "Jiu Jitsu" sollte nicht nur durch die entsprechende Etikette transparent gemacht werden, sondern gerade in der Ausübung der gesamten "Kunst" zum Ausdruck kommen.
Fusegi-Waza Die Gruppe der Abwehrgriffe
2.Säule
Fassen wollen
> einhändig rechts
> einhändig links
> beidhändig
> unkonventionelles Greifen
3.Säule
Gefaßt haben
> einhändig, rechts, von vorn
> einhändig, links, von vorn
> einhändig, rechts, von hinten
> einhändig, links, von hinten
> beidhändig, von vorn
> beidhändig, von hinten
> unkonventionelles Fassen
> das Drücken und Ziehen
> Umklammern
> Genickhebel, seitlich/ vorn
> Nelson
> Würgen
4.Säule
Bodenlage
> Abwehr gegen Standangriffe
> Abwehr gegen Bodenangriffe
5.Säule
Schlagen/ Treten
> Abwehr gegen Schläge
> Abwehr gegen Tritte
6. Säule
Gefährliche Angriffe
> Gefährliche Gegenstände
> Waffen
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Ergänzung zum Prüfungswesen der WJJF-D e.V. nach internationalen Reglement
Individualismus bedeutet gerade auf dem Gebiet der Selbstverteidigung, den verschiedensten Varianten und den internationalen Gepflogenheiten, Gestaltungsmöglickeiten einzuräumen.
a) "Prüfungen" werden grundsätzlich nach den jeweils bestehenden Ordnungen abgewickelt, wobei die Gruppe der Abwehrgriffe "Fusegi-Waza" die Abfolge vorgibt.
b) "Überprüfungen" können insbesondere im Kyu-Bereich vorgenommen werden, wenn der Prüfling mit Graduierungen aus anderen Budobereichen ausgezeichnet ist und nach den Abfolgen von "Fusegi-Waza" ein befriedigendes Programm vortragen kann.
c) "Durchprüfungen" können auch im Dan-Bereich vorgenommen werden, wenn der Prüfling Dan-Graduierungen aus anderen Budobereichen inne hat und über besondere Kenntnisse verfügt, die es ihm ermöglichen ein Abwehrprogramm im Sinne der "Fusegi-Waza" vorzutragen kann. Eine Einstufung kann höchstens einen Grad unter der vorhandenen Graduierung, jedoch maximal bis zum 3. Dan erfolgen. Bereits vorhandene Graduierungen im Jiu Jitsu/Ju Jitsu/Ju Jutsu werden anerkannt, die Prüfung zum nächsthöheren Dan erfolgt nach der Prüfungsordnung der WJJF-D e.V.
d) Die bei Kata- und Formenmeisterschaften vorgetragenen Kata werden bei anstehenden Dan-Prüfungen anerkannt, wenn sie durch die Jury bestätigt werden.
Über die jeweilige Zulassung nach a) und b) entscheiden die Dojoverantwortlichen, die Prüfungen beurkunden dürfen.
Über den Überprüfungsbereich nach c) entscheidet das Präsidium.
Vorgetragene Schwerpunkte, d.h. die verschiedensten Varianten budospezifisch vorgetragener Handlungen werden berücksichtigt, wenn sie dem Selbstverteidigungsbezug gerecht werden und erkennen lassen, dass der Prüfling dem Ju Jitsu zuarbeitet.
Den Prüflingen, die unter b) und c) fallen, werden regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen empfohlen.
Im Dan-Bereich entscheidet hierüber die Zulassung als Prüfer, der eigenständig beurkunden darf.
Das Präsidium im Mai 2010
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Prüfungsordnung Jiu Jitsu
Prüfungen und Prüfberechtigte
Alle Prüfungen werden in einem würdigen Rahmen durchgeführt.
Die Grade werden grundsätzlich durch Prüfung verliehen.
Die Voreitungszeiten betragen bei allen Kyu-Prüfungen sechs Monate.
Bei Prüflingen unter 12 Jahren werden die Prüfungen im Jiudo durchgeführt
und die Verantwortlichen können Zwischengürtel anbieten.
Über die Inhalte im Jiudo entscheiden die Verantwortlichen.
Zur Dan-Prüfung sollten die Prüflinge mindestens 18 Jahre sein.
Alle weiteren Vorbereitungszeiten betragen bei Danprüfungen bis zum 3.Dan
zwei Jahre, zum 4. und 5.Dan drei Jahre.
Gürtelgrade dürfen nicht übersprungen werden. Liegen artverwandte Budo-
graduierungen vor, kann eine Überprüfung durchgeführt werden.
Graduierungen werden leistungsgerecht vergeben.
Prüfungen können wiederholt werden. Die Vorbereitungszeit wird von den
Verantwortlichen festgelegt.
Bei allen Prüfungen können als Bewertungskriterien, die des Schulsystems
angewandt werden.
Prüfberechtigt sind alle Danträger bei Kyuprüfungen allein bis zwei unter der
eigenen Graduierung (zum 1.Kyu z.B. zwei 1.Dan-Grade).
Danprüfungen werden von der Kommision des Präsidiums der WJJF-D e.V.
abgenommen und bedürfen der Anmeldung bei der Geschäftsstelle.
Prüfberechtigt sind Dan-Träger bei Danprüfungen, die durch das Präsidium
delegiert werden. Beisitzer bis zum angestrebten Dangrad werden hinzugezogen.
Das Präsidium behält sich Ausnahmeregelungen und das Delegieren national und international
vor.
Diese Ordnungen haben bis zu einer anderen Regelung Gültigkeit.
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Prüfungsinhalte für Kyu-Grade
Eigenes Können:
1. Vorkenntnisse werden ab 4.Kyu-Grad abgeprüft. Stichproben können aus den Gebieten der Fall-,Wurf-,Griff- und Abwehrtechniken bis hin zu den theoretischen Kenntnissen abverlangt werden.
2. Falltechniken sollten sportlich und SV-bezogen mit den entsprechenden Steigerungen vorgeführt werden.
3. Wurftechniken sollten zunächst schulmäßig demonstriert werden und innerhalb der Abwehrtechniken im Sinne der SV zur geltung kommen. Bei der gesamten Nage-Waza gelten als grundlage die Techniken der "Go-Kyo" des Kodokan sowie Techniken nach "Kawaishi".
Beim 5.Kyu-Grad werden mindestens 5 Techniken gefordert.
Beim 4.Kyu-Grad 10 Techniken
Beim 3.Kyu-Grad 14 Techniken
Beim 2.Kyu-Grad 16 Techniken
Beim 1.Kyu-Grad 20 Techniken
Als Steigerung gelten bereits ab dem 5.Kyu-Grad die Linkswürfe.
Zum 1. Kyu-Grad Gegentechniken und Kombinationen.
Demonstration
4. Demonstrationen: Die Festlege-, Hebel- und Halsdrucktechniken sollten die Wirksamkeit dieser Griffprinzipien klar verdeutlichen.
Abwehren
5. Abwehrtechniken: demonstrieren die Vielseitigkeit und das Individuelle dieser SV. Beim Ausweichen und Blocken wird die Bewegungs- und Reaktionsschulung
sowie das Deckungsverhalten überprüft. Wurftechniken sollten sinnvoll eingefügt, Hebel-, Schlag- und Tritttechnikenrichtig platziert und erkennbar sein.
Bei angesagten freien Angriffen ab dem 3. Kyu-Grad erfolgt eine Mitberwertung der Bewegungsabläufe, der Folgetechniken und der Steigerungen.
Bewertung
Neben dem Verdeutlichen der Wirksamkeit der von Griff-, Wurf-, Schlag- und Trittprinzipien wir vor allem die Gesamtkoordination bewertet, wobei die jeweilige Altersbesonderheit der Prüflinge Beachtung finden sollte.
Prüfungsinhalte für Kyu Grade
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Dan-Prüfungsprogamm
SHO-DAN 1. DAN 
NI-Dan 2. DAN
SAN-DAN 3. DAN
YON-DAN 4. DAN 
GO-DAN 5.DAN
Kataangebot
Aus diesem Angebot kann eine Kata gewählt werden. Diese wird nur einmal zugelassen.(Eintrag im Pass).
> Goshin-jitsu-no-kata (traditionell oder modern)
> Goshin-jitsu-no-kata (nach Mifune)
> Nage-no-kata
> Kime-no-kata
> Ebo-no-kata
> Gonosen-no-kata
> Ju-no-kata
> Koshiki-no-kata
> Taiiku-no-kata
> Yawara-no-kata
> Eine eigene Kata, wenn die Inhalte den Anforderungen einer Danprüfung entsprechen.
Weitere Hinweise ergeben sich aus den der Ergänzung zum Prüfungswesen der WJJF e.V. nach internationalen Reglement.